Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit zu niedrig
22. Januar 2012 | Von kj.richter | Kategorie: RechtBeamte, bei denen begrenzte Dienstfähigkeit festgestellt und die Arbeitszeit herabgesetzt wurde, erhalten Bezüge entsprechend dem Teilzeitquotienten (z.B. 14/28), mindestens jedoch in Höhe ihres fiktiven Ruhegehalts. In einer Entscheidung aus dem Jahr 2005 hatte das Bundesverwaltungsgericht verlangt, dass begrenzt dienstfähige Beamte gegenüber Ruhestandsbeamten besser gestellt werden. Erstere würden ihre gesamte Arbeitskraft einbringen, während Ruhestandsbeamte die Möglichkeit [...]


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