Kein Anspruch auf Dienstzimmer
2. März 2012 | Von kj.richter | Kategorie: RechtLehrer haben keinen Anspruch auf ein eigenes Dienstzimmer und können vom Arbeitgeber nicht die Kosten für ihr häusliches Arbeitszimmer erstattet bekommen, so das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Es wies die Berufungen zweier Lehrer zurück. Das Gericht verwies auf die freie Zeiteinteilung sowie die fehlende Anwesenheitspflicht außerhalb des Unterrichts. Beides könnte durch ein Dienstzimmer eingeschränkt werden. (Quelle: http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&article_id=103739&_psmand=134)


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