18.11.16 – Als eine Maßnahme des sogenannten 17-Punkte-Plans des Kultusministeriums zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist ein freiwilliges Erhöhen der Teilzeit auch kurzfristig im Laufe des Schulhalbjahres möglich. Die Änderung der ursprünglich bewilligten Teilzeit für ein Halbjahr bzw. mindestens die letzten sechs Wochen des Schulhalbjahres erfolgt jeweils bis zum 31.01. bzw. 31.07. des Jahres. Im Anschluss […]
„Der Lehrkräftebedarf lässt sich nämlich gut prognostizieren. Der Arbeitgeber weiß schon Jahre im Voraus recht genau, wann viele seiner Beschäftigten in Pension gehen ….“ (Stefan Störmer, Vors. des GEW-Bezirksverbandes Weser-Ems)