Freiwilliges Erhöhen der Teilzeit
18. November 2016 | Von kj.richter | Kategorie: Tipp18.11.16 – Als eine Maßnahme des sogenannten 17-Punkte-Plans des Kultusministeriums zur Sicherung der Unterrichtsversorgung ist ein freiwilliges Erhöhen der Teilzeit auch kurzfristig im Laufe des Schulhalbjahres möglich. Die Änderung der ursprünglich bewilligten Teilzeit für ein Halbjahr bzw. mindestens die letzten sechs Wochen des Schulhalbjahres erfolgt jeweils bis zum 31.01. bzw. 31.07. des Jahres. Im Anschluss gilt wieder die regulär innerhalb der üblichen Fristen beantragte und bewilligte Teilzeitbeschäftigung. Der Erlass gilt bis zum 31.07.2021.